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Etappe: Haus am Hang & Keller

Rückstauebene einfach erklärt

Die Rückstauebene entscheidet, ob Abwasser bei überlastetem Kanal in Ihrem Keller landet. Wer sie kennt, weiß, welche Abflüsse Schutz brauchen.

Fachkraft prüft die Hebeanlage in einem Kellerraum

Was „Rückstau“ eigentlich bedeutet

Ihr Haus ist über ein Grundstücksrohr an den öffentlichen Kanal angeschlossen. Normalerweise fließt Abwasser mit Gefälle dorthin ab. Bei Starkregen, Schneeschmelze oder einer Verstopfung im Kanal kann dieser jedoch so voll laufen, dass das Wasser im Rohr steigt.

Steigt der Wasserspiegel im Kanal höher als ein Abfluss in Ihrem Haus, drückt das Wasser rückwärts durch Bodenablauf, Waschbecken oder Toilette ins Gebäude. Das nennt man Rückstau. Es ist kein Defekt Ihrer Hausleitung, sondern die Folge eines überlasteten Kanals.

Die Rückstauebene: die entscheidende Höhenlinie

Die Rückstauebene ist die Höhe, bis zu der das Wasser im Kanal rechnerisch ansteigen darf. In der Regel entspricht sie der Straßenoberkante an der Stelle, an der Ihr Anschluss in den Kanal mündet. Maßgeblich ist, was Ihre Gemeinde für Ihr Grundstück festlegt.

Alles, was unterhalb dieser Ebene liegt, gilt als rückstaugefährdet. Was darüber liegt, läuft im Normalfall auch bei vollem Kanal weiter ab.

Entscheidend ist die Höhe an der Straße, nicht die Höhe Ihres Hauses allein. Ein Haus am Hang kann trotz Höhenlage Abflüsse unterhalb der Straßenoberkante haben, etwa im talseitigen Kellergeschoss.

Stellen Sie sich ein Haus vor, dessen Kellerboden etwas unterhalb der Straße liegt. Der Kanal ist bei einem Unwetter voll, das Wasser steht in der Straße fast bis zur Oberkante. Ein Bodenablauf im Keller, der tiefer liegt, ist nun der schwächste Punkt: Das Wasser findet dort den Weg ins Haus.

Ein Ablauf im Erdgeschoss liegt dagegen oberhalb. Er läuft ab, solange der Kanal nicht über die Straße steigt. Dieses Bild hilft, die Höhenlinie im Kopf zu behalten und bei jedem Ablauf zu fragen: Liegt er darüber oder darunter?

Faustregel zur Rückstauebene

In der Regel gilt die Straßenoberkante als Rückstauebene, verbindlich ist aber die Vorgabe Ihrer Gemeinde. Abflüsse unterhalb dieser Höhe brauchen eine Sicherung gegen zurückdrückendes Abwasser.

So finden Sie heraus, wo Ihre Rückstauebene liegt

Annähern können Sie sich in drei Schritten. Die verbindliche Auskunft erhalten Sie bei der Gemeinde oder dem Abwasserbetrieb.

  • Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde oder Stadt nach der festgelegten Rückstauebene für Ihr Grundstück.
  • Ermitteln Sie die Höhe der Straßenoberkante vor Ihrem Anschluss und vergleichen Sie sie mit der Höhe Ihres Kellerbodens und Ihrer Abflüsse.
  • Prüfen Sie im Keller und im Erdgeschoss, welche Abläufe tiefer liegen als die Straßenoberkante. Dazu zählen Bodenabläufe, Waschmaschinenanschluss, Dusche, Waschbecken und Toilette.

Welche Abflüsse darunter geschützt werden müssen

Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene dürfen nicht ohne Sicherung an den Kanal angeschlossen sein. Wo Wasser anfällt, das nicht von selbst abfließen kann, braucht es eine geeignete Schutzvorrichtung.

Für Abwasser mit Fäkalien eignet sich je nach Lage eine Hebeanlage, die das Wasser aktiv über die Rückstauebene pumpt. Für Abflüsse mit reinem Regen- oder Grauwasser kann unter Umständen eine Rückstauklappe ausreichen. Welche Lösung passt, hängt von Nutzung und Einbausituation ab und gehört in die Hände eines Fachbetriebs.

Rückstauebene im Haus am Hang

Am Hang liegt die Straße mitunter höher als das Kellergeschoss oder umgekehrt. Beides verändert die Lage der Rückstauebene gegenüber dem Haus. Wer talseitig einen ebenerdigen Kellerausgang hat, kann dennoch unterhalb der Rückstauebene liegen.

Deshalb lohnt der Blick von der Straße aus: Wie tief liegen Ihre Abflüsse im Verhältnis zur Straßenoberkante? Dieser Vergleich ist verlässlicher als jedes Bauchgefühl über „ein bisschen Gefälle“.

Typische Fehleinschätzungen und Wartung

Viele Eigentümer glauben, ein Keller sei sicher, weil „hier noch nie etwas passiert ist“. Das beweist nur, dass der Kanal bisher nicht voll lief. Starkregen kann das ändern, ohne dass sich am Haus etwas geändert hat.

Ein weiterer Irrtum: Eine Rückstauklappe an irgendeiner Stelle schütze alles. Tatsächlich muss jeder Strang unterhalb der Rückstauebene einzeln betrachtet werden. Fäkalienführende und nicht fäkalienführende Leitungen werden unterschiedlich behandelt, und eine falsch eingebaute oder ungewartete Klappe sperrt im Ernstfall nicht zuverlässig.

Schließlich kommt es vor, dass später Bäder, Waschküchen oder Hobbyräume im Keller eingebaut wurden. Dann liegen neue Abflüsse unterhalb der Rückstauebene, ohne dass an die Sicherung gedacht wurde. Prüfen Sie deshalb nach jedem Umbau neu.

Wer ein Haus kauft oder erbt, fragt nach Plänen und Wartungsnachweisen der Rückstausicherung. Fehlen sie, hilft die Begehung durch einen Fachbetrieb.

Ein Schutz, der nie geprüft wird, ist im Ernstfall oft nicht dicht. Rückstauklappen und Hebeanlagen sollten regelmäßig kontrolliert und gewartet werden, am besten durch einen Fachbetrieb. Auch selten genutzte Abläufe gehören dazu: Sie verlieren Wasser im Geruchsverschluss und sind dann nicht geschützt.

Haben Sie Zweifel, ob Ihr Keller gesichert ist, oder sind Abwasserspuren aufgetreten, hilft Ihnen ein geprüfter Partnerbetrieb, den wir über 01579 2841435 vermitteln. Er bewertet die Lage vor Ort und schlägt die passende Sicherung vor.

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Häufige Fragen

Wo erfahre ich die genaue Rückstauebene meines Grundstücks?

Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde oder dem zuständigen Abwasserbetrieb nach. Die Gemeinde legt die Höhe verbindlich fest. In der Regel ist es die Straßenoberkante an der Anschlussstelle.

Brauche ich eine Rückstausicherung, wenn mein Keller ein Stück über der Straße liegt?

Liegen alle Abflüsse oberhalb der Rückstauebene, ist meist keine zusätzliche Sicherung nötig. Prüfen Sie aber jeden einzelnen Ablauf, auch Bodenabläufe und Waschmaschinenanschlüsse, denn schon ein tief liegender Ablauf reicht für einen Schaden.

Wer ist für die Sicherung verantwortlich?

Für den Schutz der Abflüsse im Gebäude ist grundsätzlich der Eigentümer zuständig. Die Details klärt die Gemeinde. Lassen Sie sich im Zweifel von einem Fachbetrieb beraten.